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Vertragsbedingungen Serviceverträge mit der Firma Jupitec GmbH

  1. Zur Verbesserung der Pflege der vorhandenen EDV-Anlage (Hardware) des Vertragsnehmers, trifft der Vertragsnehmer mit der Firma JUPITEC GmbH die nachstehende Vereinbarung unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma JUPITEC GmbH und den hier genannten Bedingungen.

  2. Die Firma JUPITEC GmbH verpflichtet sich zur Bereitstellung materieller, technischer sowie personeller Ressourcen, um die Auswirkungen eines technischen Fehlers auf den Betrieb des Vertragsnehmers so gering wie möglich zu halten. Sie haftet nicht für die Folgen eines Computerausfalls im Betrieb des Vertragsnehmers, also vor Ort. Bei Systemausfällen garantiert sie spätestens am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, Ausnahme: Feiertage) nach Kenntnisnahme per Telefon oder in Textform und entsprechender Anforderung durch den Vertragsnehmer die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Herstellung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes, auf dem die jeweils aktuelle Version der Abrechnungssoftware installiert ist. Zu dieser Einleitung gehört vor allem der Versuch, die geeigneten Maßnahmen durch eine Fernwartungssoftware einzuleiten. Zu diesem Zweck hat der Vertragsnehmer einen Internetanschluss nebst entsprechender Absicherung (Router mit Firewall und VPN-Fähigkeit) zur Verfügung zu stellen. Die Firma JUPITEC GmbH ist technisch in der Lage, zu jedem PC in Deutschland eine Verbindung für die Fernwartung herzustellen, wenn a) der entsprechende PC über einen Internetanschluss verfügt und b) der Vertragsnehmer die Legitimation für diese Sitzung durchführen kann (i.d.R. ist dies eine Freigabesoftware, die aktiv gestartet werden muss nebst der Eingabe eines Passwortes). Der Internetanschluss ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Falls eine Problemlösung via Fernwartung nicht möglich ist, wird die Firma JUPITEC GmbH innerhalb vereinbarter Fristen vor Ort aktiv. Hier wird, wenn notwendig, der Datenbestand, der auf den Datensicherungsmedien des Vertragsnehmers zur Verfügung steht, rekonstruiert. Die Firma JUPITEC GmbH arbeitet in dringenden Notfällen 24-Stunden täglich. Zur Einhaltung der o.g. Fristen ist es daher u.U. notwendig, dass Techniktermine zu jeder möglichen Tages- und Nachtzeit vereinbart werden können, oder der Vertragsnehmer auf die Einhaltung der Fristen verzichtet. Der Vertragsnehmer hat daher die Möglichkeit zur zeitnahen Terminvereinbarung sicherzustellen und zu ermöglichen. Durch Arbeiten außerhalb der Servicezeiten (8:00 - 17:00 Uhr) können zusätzliche Kosten entstehen.

  3. Für die Abrechnungssoftware (KV oder Privat) des Vertragsnehmers existiert gem. KV-Vorgaben ein gesonderter Softwarepflegevertrag mit dem jeweiligen Anbieter. Diese Vereinbarung berührt die hier vorliegende Vereinbarung in keinster Weise. Die hier vorliegende Vereinbarung versteht sich als Ergänzung dazu.

  4. Diese vertragliche Vereinbarung betrifft ausschließlich Hardware und Dienstleistungen. Für Software gilt diese Vereinbarung nicht. Die Haftung aus diesem Vertrag wird bei Nichterfüllung des Vertrages oder für Schadensersatzansprüche aus diesem Vertrag maximal auf die Jahressumme der durch den Vertragspartner gezahlten Servicevertragspauschale begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensbegehung und gilt darüber hinaus nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung von Leib, Leben und Körper Dritter.

  5. Die maximale Haftung bei Nichterfüllung oder Schadensersatzanspruch für diesen Vertrag durch die Firma JUPITEC GmbH liegt maximal bei der Jahressumme für die durch den Vertragsnehmer gezahlte Servicevertragspauschal.

  6. Diese Vereinbarung gilt für alle Hardwarekomponenten, die von der Firma JUPITEC GmbH geliefert wurden. Werden vom Vertragsnehmer anderweitig bezogene Computer oder sonstige Komponenten wie Drucker, Scanner, Router oder ähnliche eingesetzt, dann müssen die Anzahl, der Typ sowie das Anschaffungsdatum bis spätestens 4 Wochen nach Vertragsabschluss der Firma JUPITEC GmbH formlos, auf jeden Fall aber schriftlich, mitgeteilt werden. Garantieleistungen für Dritte werden ausdrücklich ausgeschlossen.

  7. Alle vereinbarten Serviceleistungen an Konnektoren beziehen sich auf Konnektoren der Hersteller secunet Security Networks AG und Research Industrial Systems Engineering (RISE). Arbeiten an Konnektoren des Herstellers KoCo Connector GmbH können durch gesonderte Beauftragung eines externen und verifizierten Technikers verrichtet werden. Dieser Auftrag kann über die Jupitec GmbH gestellt werden. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Vertragsnehmer.

  8. Die technische Support-Hotline steht Ihnen für Fragen rund um die EDV-Hardware zur Verfügung. Typische Fragen, die beantwortet werden, behandeln Fragen zur Installation von Treibern, Anwendersoftware oder externen Geräten. Die Durchführung der Arbeiten durch den Anwender geschieht auf eigenes Risiko, es besteht kein Rechtsanspruch auf Gelingen durch die telefonisch mitgeteilten Anweisungen. Bei hohem Aufkommen kann der Hotlineservice auf 1/2 Stunde pro Tag begrenzt werden.

  9. Die vereinbarte Reaktionszeitengarantie bedeutet, dass der Techniker bei einer Anforderung an Arbeitstagen bis 10.00 Uhr noch am selben Tag und bei einer Anforderung an Arbeitstagen ab 13.00 Uhr am nächsten Arbeitstag bis 10.00 Uhr die Arbeit aufnimmt. Voraussetzungen sind eine Technikanforderung und ein ausgeglichenes Debitorenkonto.

  10. Die Kosten für Anfahrt und Techniker werden gem. der aktuellen Preisliste der Firma JUPITEC GmbH separat berechnet. Die Mitarbeiter der Firma JUPITEC GmbH sind im Umgang mit sensiblen Kunden- und Unternehmensdaten unterwiesen und sachkundig. Die Daten des Vertragsnehmers werden zum Zweck der Bearbeitung in unserer EDV-Anlage für die Dauer der Bearbeitung elektronisch gespeichert.

  11. Für die Fernwartung ist ein funktionierender Internet-Zugang am entsprechenden Arbeitsplatz des Vertragsnehmers notwendig. Die Sitzung muss vom Anwender manuell freigeschaltet werden, damit Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Die Nutzung der Fernwartung ist pro Monat auf die angegebene Zeit begrenzt und kann darüber hinaus kostenpflichtig genutzt werden.

  12. Computerviren können die Daten des Vertragsnehmers zerstören. Der Vertragsnehmer sorgt für einen entsprechenden Schutz ihrer Daten, bzw. fordert diesbezüglich Rat bei der Firma JUPITEC GmbH an. Für die Durchführung der Datensicherung und deren Kontrolle ist ausschließlich der Vertragsnehmer verantwortlich. Der Vertragsnehmer sichert seine Daten täglich. Er kontrolliert ebenfalls die Art und den Umfang der Datensicherung. Eine Kopie der Datensicherung ist stets außerhalb des Standortes des Vertragsnehmers aufzubewahren (zum Schutz vor Diebstahl, Brand, Vandalismus, Hochwasser, o.ä.).

  13. Funktionsstörungen, die durch Verschlüsselung durch Schadsoftware, durch Vorsatz, durch bewusste Fehlbedienungen, durch unabsichtliche Löschung von Daten oder durch Fremdinstallationen sowie den Eingriff Unbefugter oder Verwendung fremdbezogener und nicht geeigneter Ware entstehen, sind nicht durch die Vereinbarung abgedeckt. Nicht enthalten sind Erweiterungen, Virenentfernungen, Arbeiten aufgrund von Zerstörung durch Einwirkung Dritter oder höherer Gewalt und von Dritten fehlerhaft installierten Geräten.

  14. Alle Serviceleistungen werden zu den vereinbarten monatlichen Kosten und innerhalb des vereinbarten monatlichen Zeitkontingents durchgeführt. Wird das vereinbarte Zeitkontingent seitens des Vertragsnehmers in Anspruch genommen, wird dies pro angefangenen 15-Minuten-Takt verrechnet und seitens der Firma Jupitec GmbH dokumentiert. Serviceleistungen, die diese Vereinbarung thematisch und oder zeitlich überschreiten, werden zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Sollte vertraglich kein monatlich zur Verfügung stehendes Zeitkontingent vereinbart sein, werden alle vom Vertragsnehmer in Form eines Dienstleistungsauftrags in Auftrag gegebenen Serviceleistungen, die thematisch nicht durch den Softwarepflegevertrag der INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH abgedeckt sind, pro angefangenen 15-Minuten-Takt berechnet und seitens der Firma Jupitec GmbH dokumentiert.

  15. Sie erhalten den vereinbarten prozentualen Nachlass auf Dienstleistungen der Firma Jupitec GmbH, erbracht durch Techniker und Schulungskräfte. Der Nachlass wird nicht gewährt auf Software, Lizenzschlüssel, Anfahrten, Handelsware sowie auf Lieferungen und Leistungen anderer Kooperationspartner.

  16. Die Kosten für diese vertragliche Vereinbarung werden nach Erteilung der Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandant) quartalsweise im Voraus abgebucht. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich. Die Gebühren für nicht eingelöste Rücklastschriften werden pauschal pro Fall mit 25 € berechnet. Solange sich der Vertragsnehmer im Zahlungsverzug befindet, stellt sie die Firma JUPITEC GmbH von der Leistungserbringung frei.

  17. Der Servicevertrag wird für 12 Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn dieser nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Vertragsnehmer oder durch die Firma JUPITEC GmbH gekündigt wird. Es erfolgt keine Rückzahlung bei fristloser Kündigung in wichtigen Fällen (z.B. Ruhestand).
  18. Für den Abschluss ist die Annahme durch die Firma Jupitec GmbH erforderlich. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Jupitec GmbH sowie die hier aufgeführten Vereinbarungen.

  19. Haftungsausschluss: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand 04_2022