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Praxis-IT-Wissen

Fristen-Radar

TI-, gematik- und KBV-Termine für Arztpraxen an einer Stelle: was ansteht, wer betroffen ist und wo die offizielle Quelle steht. So läuft kein Stichtag mehr unbemerkt vorbei.

Alle Einträge sind gegen die Primärquellen von gematik, KBV und Gesetzestexten geprüft (zuletzt am ) und verlinkt. Maßgeblich bleibt im Zweifel die jeweils verlinkte Originalquelle.

Der Fristen-Radar bündelt die regulatorischen Termine der ambulanten Versorgung — von der Telematikinfrastruktur über die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie bis zu eRezept, eAU und ePA. Jeder Eintrag nennt den Status, die betroffenen Praxen und die Primärquelle.

  • ePA für alle — Nutzungs- und Befüllungspflicht

    Aktiv

    Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen die elektronische Patientenakte nutzen und behandlungsrelevante Daten einstellen (§§ 347 ff. SGB V), sofern die versicherte Person eine ePA hat und nicht widerspricht. Im Regelbetrieb.

    Frist
    Bei Versäumnis
    Praxen, die die nötigen ePA-Komponenten (ePA-Modul) nicht gegenüber ihrer KV nachweisen, droht eine pauschale Honorarkürzung um 1 % (§ 341 Abs. 6 SGB V) plus Kürzung der TI-Pauschale. Die KVen setzten die Sanktionen 2025 übergangsweise aus; spätestens seit Q1/2026 werden sie wieder angewendet, je nach KV teils schon ab Q4/2025.
    Fachrichtungen
    Alle Fachrichtungen
    Quelle: gematikGeprüft am 5. Juli 2026
  • E-Rezept — Verordnungspflicht

    Aktiv

    Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen als E-Rezept ausgestellt werden — flächendeckend verbindlich seit dem 1. Januar 2024 (Rechtsgrundlage der elektronischen Verordnungspflicht: § 360 Abs. 2 SGB V). Pflicht bereits in Kraft.

    Frist
    Bei Versäumnis
    1 % Honorarkürzung seit dem 1. Mai 2024 bis zum Nachweis des E-Rezept-Moduls (§ 360 Abs. 17 SGB V); zusätzlich Kürzung der TI-Pauschale.
    Fachrichtungen
    Alle Fachrichtungen
    Quelle: gematikGeprüft am 5. Juli 2026
  • eAU — elektronischer Versand an die Krankenkassen

    Aktiv

    Der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Praxis an die Krankenkasse ist seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend (Verfahrensstart zum 1. Oktober 2021 mit Übergangsregelung bis Jahresende). Der Versand läuft über den TI-Dienst KIM.

    Frist
    Bei Versäumnis
    Die eAU zählt zu den notwendigen TI-Anwendungen der TI-Pauschalen-Festlegung (§ 378 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 und 4 SGB V); fehlt der Nachweis einer Anwendung, wird die monatliche TI-Pauschale um 50 % gekürzt, bei mehreren fehlenden Anwendungen entfällt sie vollständig.
    Fachrichtungen
    Alle Fachrichtungen
    Quelle: KBVGeprüft am 5. Juli 2026
  • RSA-only-Konnektoren — Austausch oder Umstieg auf TI-Gateway

    Abgelaufen

    Ältere Konnektoren, die nur das RSA-Verfahren beherrschen (Baujahre ca. 2017–2020), konnten ihre Zertifikate nicht verlängern und mussten bis zum 31. Dezember 2025 ersetzt werden. Wichtig: ECC-fähige Konnektoren (Baujahre 2020–2022) erhalten seit dem 4. April 2025 automatisch drei Jahre mehr Laufzeit (max. acht Jahre) und sind nicht betroffen — ECC-Fähigkeit hängt am Modell/Baujahr.

    Frist
    Bei Versäumnis
    Seit dem 1. Januar 2026 kommen RSA-only-Konnektoren nicht mehr in die TI; betroffene Praxen müssen bis zur Anbindung eines ECC-fähigen Geräts oder eines TI-Gateways auf Papierverfahren ausweichen.
    Fachrichtungen
    Alle Fachrichtungen
    Quelle: gematikGeprüft am 5. Juli 2026
  • RSA-Heilberufs- und Praxisausweise (eHBA/SMC-B) — Austauschfrist verstrichen

    Abgelaufen

    Heilberufs- und Praxisausweise mit RSA-Verschlüsselung mussten bis zum 30. Juni 2026 gegen ECC-fähige Karten getauscht werden (die Frist war zuvor von Ende 2025 um sechs Monate verlängert worden); eine erneute Verlängerung wurde nicht bekannt gegeben. Dies betrifft die Karten, nicht den Konnektor.

    Frist
    Bei Versäumnis
    Die gematik schaltet die RSA-Infrastruktur seit dem 29. Juni 2026 schrittweise ab; laut KBV werden betroffene RSA-Ausweise zum 1. Juli 2026 automatisch gesperrt. Praxen mit alten RSA-Karten können TI-Anwendungen (eRezept, eAU, VSDM, ePA) nicht mehr nutzen und sollten umgehend Folgekarten beantragen — der Austausch kann mehrere Wochen dauern.
    Fachrichtungen
    Alle Fachrichtungen
    Quelle: KBVGeprüft am 5. Juli 2026
  • gSMC-KT-Karten der Kartenterminals — Austausch

    Anstehend

    Gerätebezogene Sicherheitsmodulkarten (gSMC-KT) mit RSA-Verschlüsselung dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden. Maßgeblich ist das individuelle Zertifikatsablaufdatum der Karte (fünf Jahre ab Produktion) — es kann vor dem Stichtag liegen.

    Frist
    Bei Versäumnis
    Ohne gültige gSMC-KT hat das Kartenterminal keine gültige digitale Identität und lässt sich nicht mehr für TI-Anwendungen einsetzen — bei individuellem Zertifikatsablauf auch schon vor Ende 2026.
    Fachrichtungen
    Alle Fachrichtungen
    Quelle: gematikGeprüft am 5. Juli 2026
  • IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV (§ 390 SGB V) — Fassung 2025 verbindlich

    Aktiv

    Vertragsarztpraxen müssen die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV nach § 390 SGB V (bis März 2024: § 75b) laufend umsetzen; der Umfang richtet sich nach Praxisgröße (bis 5 / 6–20 / über 20 mit Datenverarbeitung betraute Personen) plus Zusatzanforderungen bei medizinischen Großgeräten. Die zum 1. April 2025 erweiterte Fassung — u. a. Schulung und Sensibilisierung des Personals — ist seit dem 1. Oktober 2025 vollständig verbindlich.

    Frist
    Bei Versäumnis
    Keine eigene Sanktion und keine gesetzliche Nachweispflicht (KBV-FAQ); die Richtlinie konkretisiert aber die technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO — bei Datenpannen drohen datenschutzrechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken.
    Fachrichtungen
    Alle Fachrichtungen

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