- 500+ Kunden — Praxen & Mittelstand
- Datenübernahme aus 130+ PVS
- Seit 1994
- Vor-Ort bundesweit
- Zertifizierter MEDICAL OFFICE Partner
„den Wechsel haben wir keine Sekunde bereut.“ Dr. Nina Klute · Urologie im Medicum, Wiesbaden
IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV: der 12-Punkte-Check
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V gilt für jede vertragsärztliche Praxis — unabhängig von der Größe. Mit dem Selbst-Check sehen Sie auf einer Seite, was bei Ihnen nachweisbar erfüllt ist. Jeder offene Punkt ist eine Aufgabe.
Was geprüft wird
- · Virenschutz, Updates und Firewall auf allen Praxisrechnern
- · Tägliche Datensicherung — inklusive getesteter Wiederherstellung
- · Eigene Benutzerkonten, Bildschirmsperre, abgesicherte mobile Geräte
- · TI-Komponenten, getrenntes WLAN, kontrollierte Fernwartung
- · Benannte Verantwortliche und nachweisbare Dokumentation
Vereinfachter Auszug der Basis-Anforderungen für Praxen. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung; für Praxen ab 6 bzw. ab 21 ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen sowie Praxen mit medizinischen Großgeräten gelten zusätzliche Anforderungen.
Wir prüfen, setzen um und dokumentieren — audit-fest, ohne Compliance-Theater. IT-Beratung buchen →