Videoüberwachung in der Arztpraxis: was die DSGVO verlangt
Eine Videoüberwachung in der Arztpraxis berührt sofort den Datenschutz. Worauf es nach der DSGVO ankommt: mögliche Rechtsgrundlage und Abwägung, Beschilderung, Datenminimierung ohne Behandlungs- und Wartebereiche, Speicherdauer, Betroffenenrechte und Dokumentation. Die Zulässigkeit im Einzelfall beurteilt die Praxis mit ihrem Datenschutzbeauftragten, nicht der Techniklieferant.
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