Die "Kassenärztliche Bundesvereinigung" (KBV) hat am 21.04.2022 einen Beitrag bezüglich der Erhöhung der Erstattungsbeträge für TI auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Klicken Sie bitte auf den folgenden Link, um den Beitrag zu lesen:
https://www.kbv.de/html/1150_57938.php
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