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Telematikinfrastruktur

eRezept an die Heimapotheke: seit Juli 2026 per KIM erlaubt, Voraussetzungen prüfen

Imed Ben Ghozi Zuletzt geprüft am
eRezept an die Heimapotheke: seit Juli 2026 per KIM erlaubt, Voraussetzungen prüfen
Inhalt

Für Praxen, die Pflegeheime betreuen, war der Weg des Rezepts zur Apotheke lange ein Reibungspunkt: drucken, faxen, per Post schicken. Mit dem eRezept kam die Frage auf, ob sich das digital abkürzen lässt, und lange war die direkte Übermittlung an eine bestimmte Apotheke ausdrücklich nicht zulässig. Seit dem 2. Juli 2026 gibt es dafür einen geregelten Weg, allerdings mit klaren Grenzen. Dieser Beitrag erklärt, was sich geändert hat, für wen die Regelung gilt und was Sie vor dem Versand in MEDICAL OFFICE prüfen müssen.

Darf ich das eRezept jetzt direkt an die Apotheke senden?

Für Heimbewohner ja, unter Bedingungen. Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist am 2. Juli 2026 in Kraft getreten und hat mit § 12a Absatz 4 des Apothekengesetzes eine Ausnahme vom sogenannten Zuweisungsverbot geschaffen. Die Praxis darf den eRezept-Token seither per KIM direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln. Für Patienten außerhalb der Heimversorgung bleibt das Zuweisungsverbot bestehen: Dort wählt weiterhin der Patient die Apotheke, und die Einlösung läuft über die eGK, die App oder den Ausdruck. Eine pauschale Aussage wie „eRezepte lassen sich jetzt per KIM an jede Apotheke schicken“ wäre also falsch.

Für wen gilt die Regelung?

Die Ausnahme gilt nur für die Heimversorgung und knüpft an mehrere Voraussetzungen an. Zwischen dem Heim und der Apotheke muss ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz bestehen, zwischen Apotheke und Praxis braucht es eine Absprache, und die betroffenen Bewohner müssen der Versorgung durch die heimversorgende Apotheke zugestimmt haben. Die freie Apothekenwahl bleibt unberührt. Die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2028. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Pflegeheime ab 2029 direkt an den eRezept-Fachdienst angebunden werden, das ist eine Zielsetzung, kein garantierter Vollzug.

Was wird technisch übermittelt?

Übermittelt wird nicht einfach ein PDF des Rezepts, sondern der eRezept-Token, also die Zugangsdaten aus Aufgaben-Kennung und Zugriffscode. Das sind dieselben Daten, die auch der Papierausdruck als Code trägt. Die Apotheke ruft damit das signierte eRezept aus dem eRezept-Fachdienst ab. Der Versand läuft über KIM, den sicheren E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur, nicht über normale E-Mail. Voraussetzung ist deshalb, dass die Apotheke an KIM angebunden und mit einer KIM-Adresse im Verzeichnis auffindbar ist.

Was müssen Sie in MEDICAL OFFICE vor dem ersten Versand prüfen?

MEDICAL OFFICE benötigt für diesen Versand eine im TI-Verzeichnisdienst auffindbare KIM-Adresse. Den genauen Einrichtungsweg prüfen Sie anhand der Online-Hilfe des installierten Builds oder mit dem Jupitec-Support. Findet MEDICAL OFFICE die KIM-Adresse im Verzeichnis nicht, ist damit nicht bewiesen, dass Heim oder Apotheke keine KIM-Adresse besitzt. Prüfen Sie Schreibweise, Suchkriterien, Verzeichnisaktualität und KIM-Konfiguration und lassen Sie sich die veröffentlichte Adresse vom Empfänger bestätigen. Ist der Empfänger im Verzeichnisdienst nicht auffindbar, kann dieser Versandweg derzeit nicht genutzt werden.

Was geht damit noch nicht?

Zwei Grenzen sind wichtig. Erstens gilt der Weg nur für die Heimversorgung, nicht für die allgemeine Patientenversorgung. Zweitens lassen sich apothekenpflichtige Medizinprodukte weiterhin nur über das Papierformular Muster 16 verordnen, nicht elektronisch, sie sind damit nicht Teil dieses eRezept-Wegs. Und der Empfänger muss KIM nutzen, sonst gibt es keinen Zustellweg. Wer diese Grenzen kennt, vermeidet Enttäuschungen im Alltag und weiß, welche Verordnungen weiter auf dem gewohnten Weg laufen.

Wie Jupitec unterstützt

Wenn Sie MEDICAL OFFICE neu einführen, prüfen wir, wie der KIM-Versand in Ihren Ablauf passt, und zeigen den vorgesehenen Prozess in einer persönlichen Präsentation. Vor dem Regelbetrieb testen wir einen konkreten Fall und halten fest, was das Team bei einer fehlenden Adresse oder Zustellstörung tut. Ein Rückruf erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Stunden (Mo bis Fr).

Häufige Fragen

Darf ich als Arzt ein eRezept direkt an eine Apotheke schicken?

Für Heimbewohner ja, seit dem 2. Juli 2026 unter den Bedingungen der Heimversorgung: ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz, eine Absprache zwischen Apotheke und Praxis und die Zustimmung der Bewohner. Für Patienten außerhalb der Heimversorgung bleibt das Zuweisungsverbot bestehen, dort läuft die Einlösung über eGK, App oder Ausdruck, und die Apotheke wählt der Patient.

Bis wann gilt die Ausnahmeregelung?

Die Ausnahme vom Zuweisungsverbot ist befristet bis zum 31. Dezember 2028. Ab 2029 sollen Pflegeheime nach dem Willen des Gesetzgebers direkt an den eRezept-Fachdienst angebunden werden. Das ist eine Zielsetzung des Gesetzes, kein garantierter Vollzug, planen Sie den Weg deshalb als aktuell geltende, aber befristete Regelung.

Was ist die Voraussetzung auf Seiten der Apotheke?

Die heimversorgende Apotheke muss an KIM angebunden und mit einer KIM-Adresse im Verzeichnis auffindbar sein. Ein erfolgloser Suchlauf in MEDICAL OFFICE beweist nicht, dass keine Adresse existiert: Prüfen Sie Schreibweise, Suchkriterien, Verzeichnisaktualität und KIM-Konfiguration und bestätigen Sie die veröffentlichte Adresse mit dem Empfänger.