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Telematikinfrastruktur

eRezept an die Heimapotheke: seit Juli 2026 per KIM erlaubt, so richten Sie es ein

15. Juli 2026 Imed Ben Ghozi Zuletzt geprüft am
eRezept an die Heimapotheke: seit Juli 2026 per KIM erlaubt, so richten Sie es ein
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Für Praxen, die Pflegeheime betreuen, war der Weg des Rezepts zur Apotheke lange ein Reibungspunkt: drucken, faxen, per Post schicken. Mit dem eRezept kam die Frage auf, ob sich das digital abkürzen lässt, und lange war die direkte Übermittlung an eine bestimmte Apotheke ausdrücklich nicht zulässig. Seit dem 2. Juli 2026 gibt es dafür einen geregelten Weg, allerdings mit klaren Grenzen. Dieser Beitrag erklärt, was sich geändert hat, für wen die Regelung gilt und wie Sie den Versand in MEDICAL OFFICE einrichten.

Darf ich das eRezept jetzt direkt an die Apotheke senden?

Für Heimbewohner ja, unter Bedingungen. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist am 2. Juli 2026 in Kraft getreten und hat mit § 12a Absatz 4 des Apothekengesetzes eine Ausnahme vom sogenannten Zuweisungsverbot geschaffen. Die Praxis darf den eRezept-Token seither per KIM direkt an die heimversorgende Apotheke übermitteln. Für Patienten außerhalb der Heimversorgung bleibt das Zuweisungsverbot bestehen: Dort wählt weiterhin der Patient die Apotheke, und die Einlösung läuft über die eGK, die App oder den Ausdruck. Eine pauschale Aussage wie „eRezepte lassen sich jetzt per KIM an jede Apotheke schicken“ wäre also falsch.

Für wen gilt die Regelung?

Die Ausnahme gilt nur für die Heimversorgung und knüpft an mehrere Voraussetzungen an. Zwischen dem Heim und der Apotheke muss ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz bestehen, zwischen Apotheke und Praxis braucht es eine Absprache, und die betroffenen Bewohner müssen der Versorgung durch die heimversorgende Apotheke zugestimmt haben. Die freie Apothekenwahl bleibt unberührt. Die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2028. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Pflegeheime ab 2029 direkt an den eRezept-Fachdienst angebunden werden, das ist eine Zielsetzung, kein garantierter Vollzug.

Was wird technisch übermittelt?

Übermittelt wird nicht einfach ein PDF des Rezepts, sondern der eRezept-Token, also die Zugangsdaten aus Aufgaben-Kennung und Zugriffscode. Das sind dieselben Daten, die auch der Papierausdruck als Code trägt. Die Apotheke ruft damit das signierte eRezept aus dem eRezept-Fachdienst ab. Der Versand läuft über KIM, den sicheren E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur, nicht über normale E-Mail. Voraussetzung ist deshalb, dass die Apotheke an KIM angebunden und mit einer KIM-Adresse im Verzeichnis auffindbar ist.

Wie richte ich den Versand in MEDICAL OFFICE ein?

In MEDICAL OFFICE läuft der Versand über Markierungen und den Informationsmanager. Die Bewohner eines Heims erhalten eine eigene Markierung, über die sich die signierten eRezepte gebündelt filtern und an die Versorgerapotheke senden lassen. Ein hinterlegter Schalter füllt KIM-Adresse und Anschreiben automatisch, sodass der wiederkehrende Versand mit wenigen Klicks läuft. Der Ablauf im Einzelnen steht weiter unten. Findet MEDICAL OFFICE die KIM-Adresse im Verzeichnis nicht, hat das Heim oder die Apotheke noch keine.

Was geht damit noch nicht?

Zwei Grenzen sind wichtig. Erstens gilt der Weg nur für die Heimversorgung, nicht für die allgemeine Patientenversorgung. Zweitens lassen sich apothekenpflichtige Medizinprodukte weiterhin nur über das Papierformular Muster 16 verordnen, nicht elektronisch, sie sind damit nicht Teil dieses eRezept-Wegs. Und der Empfänger muss KIM nutzen, sonst gibt es keinen Zustellweg. Wer diese Grenzen kennt, vermeidet Enttäuschungen im Alltag und weiß, welche Verordnungen weiter auf dem gewohnten Weg laufen.

Wie Jupitec unterstützt

Als zertifizierter MEDICAL OFFICE Partner richten wir den Heim-Versand entlang Ihrer realen Abläufe ein: Markierungen je Heim, die passenden Filter im Informationsmanager und die Schalter für die KIM-Adressen Ihrer Versorgerapotheken. Wir prüfen die KIM-Anbindung mit und schulen Ihr Team, damit der wiederkehrende Versand verlässlich und mit wenigen Klicks läuft. Ein Rückruf erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Stunden (Mo bis Fr).

Häufige Fragen

Darf ich als Arzt ein eRezept direkt an eine Apotheke schicken?

Für Heimbewohner ja, seit dem 2. Juli 2026 unter den Bedingungen der Heimversorgung: ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a Apothekengesetz, eine Absprache zwischen Apotheke und Praxis und die Zustimmung der Bewohner. Für Patienten außerhalb der Heimversorgung bleibt das Zuweisungsverbot bestehen, dort läuft die Einlösung über eGK, App oder Ausdruck, und die Apotheke wählt der Patient.

Bis wann gilt die Ausnahmeregelung?

Die Ausnahme vom Zuweisungsverbot ist befristet bis zum 31. Dezember 2028. Ab 2029 sollen Pflegeheime nach dem Willen des Gesetzgebers direkt an den eRezept-Fachdienst angebunden werden. Das ist eine Zielsetzung des Gesetzes, kein garantierter Vollzug, planen Sie den Weg deshalb als aktuell geltende, aber befristete Regelung.

Was ist die Voraussetzung auf Seiten der Apotheke?

Die heimversorgende Apotheke muss an KIM angebunden und mit einer KIM-Adresse im Verzeichnis auffindbar sein, denn der eRezept-Token wird über den gesicherten KIM-Dienst übermittelt. Findet MEDICAL OFFICE die KIM-Adresse im Verzeichnis nicht, hat das Heim oder die Apotheke noch keine, dann ist der digitale Versand noch nicht möglich.

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