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Telematikinfrastruktur

TI-Umstellung 2026: was PoPP, VSDM 2.0 und der ePA-Zugriff für Ihre Praxis bedeuten

15. Juli 2026 Imed Ben Ghozi Zuletzt geprüft am
TI-Umstellung 2026: was PoPP, VSDM 2.0 und der ePA-Zugriff für Ihre Praxis bedeuten
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Zur Telematikinfrastruktur kursieren gerade viele Begriffe und Termine: PoPP, VSDM 2.0, ZETA, der digital gestützte Medikationsprozess. Für die Praxis ist die wichtigste Unterscheidung nicht, was alles angekündigt ist, sondern was davon heute verbindlich gilt und was noch Pilot und Planung ist. Wer diese beiden Ebenen trennt, kann ruhig planen, statt auf jede Meldung zu reagieren. Dieser Beitrag ordnet den Stand von Juli 2026 ein und sagt, worauf Sie sich jetzt sinnvoll vorbereiten.

Was gilt 2026 verbindlich und was ist noch geplant?

Verbindlich und im Alltag angekommen sind aktuell zwei Dinge: Die ePA für alle ist seit dem 1. Oktober 2025 für Praxen verpflichtend, und der Zugriff läuft weiter über das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (VSDM 1.0). Alles andere, also PoPP, VSDM 2.0, der Sicherheitsstandard ZETA und der digital gestützte Medikationsprozess, ist nach dem Stand der gematik-Planung im Verlauf der Jahre 2026 und 2027 vorgesehen. Ein bundesweiter Pflichttermin für Praxen ist für diese neuen Verfahren nicht veröffentlicht. Die genannten Termine sind Planungstermine, keine gesetzlichen Stichtage.

Was ist PoPP und was ändert es für die Praxis?

PoPP steht für Proof of Patient Presence, also den Nachweis, dass ein Patient in der Praxis anwesend ist. Dieser Nachweis soll künftig das bisherige Verfahren rund um das eGK-Stecken ablösen und als Zugriffsberechtigung für Fachdienste wie die ePA dienen. Der praktische Gewinn liegt in zwei Punkten: PoPP funktioniert auch mobil, also beim Haus- und Heimbesuch, und für die reine Kartenprüfung sollen ein Standard-Kartenleser oder ein NFC-fähiges Smartphone genügen, ohne teures Kartenterminal für diesen Schritt. Die erste Umsetzungsstufe, die die eGK in der Praxis sowie bei Haus- und Heimbesuchen abdeckt, ist nach gematik-Planung bis Mitte 2026 vorgesehen, die produktive Verfügbarkeit in der Praxis folgt danach. Einen verbindlichen Stichtag gibt es nicht, und bis PoPP nutzbar ist, bleibt es beim gewohnten Weg über die eGK.

VSDM 2.0: was ändert sich und ab wann?

Bei VSDM 2.0 werden die Versichertenstammdaten nicht mehr über die Karte aktualisiert, sondern online direkt beim Fachdienst der Krankenkasse abgerufen. Das Steckenlassen der Karte zum Aktualisieren entfällt, und VSDM 2.0 ist die erste Anwendung auf Basis des neuen Zero-Trust-Sicherheitsstandards ZETA. Zum Zeitplan ist Nüchternheit angebracht: Ursprünglich war der Start für Anfang 2026 vorgesehen, nach aktuellem Stand beginnt der Pilotbetrieb frühestens ab dem 1. September 2026, zunächst mit einzelnen Kassen und Primärsystemen und im Parallelbetrieb zu VSDM 1.0. Ein bundesweiter Pflichttermin ist nicht veröffentlicht. Die zahnärztliche Selbstverwaltung (KZBV) hat eine deutlich weitergehende Verschiebung gefordert.

Muss die eGK 2026 weiter gesteckt werden?

Ja. Aktuell erhält Ihre Praxis den Zugriff auf die ePA über das Stecken der eGK im Kartenterminal, das eröffnet standardmäßig einen Behandlungskontext von 90 Tagen, den Patienten über ihre ePA-App verlängern können. An diesem Weg ändert sich vorerst nichts. Erst mit PoPP soll der Präsenznachweis auch ohne das klassische Stecken und auch mobil möglich werden. Solange PoPP nicht ausgerollt ist, bleibt das eGK-Stecken der reguläre Weg.

Können Praxen künftig einen günstigen Kartenleser nutzen?

Das ist der Plan, aber noch nicht die Gegenwart. Für den reinen Präsenznachweis über PoPP ist vorgesehen, dass ein Standard-Kartenleser oder die NFC-Schnittstelle eines Dienst-Smartphones genügt, ohne zugelassenes eHealth-Kartenterminal und ohne Konnektor für diesen Teil. Wirksam wird das aber erst mit der Verfügbarkeit von PoPP, die für 2026 geplant ist. Das ist ausdrücklich kein genereller Abschied vom Konnektor für die gesamte Telematikinfrastruktur, sondern betrifft die Kartenprüfung im PoPP-Verfahren. Eine vorschnelle Neubeschaffung von Hardware lohnt sich vor diesem Hintergrund selten.

Was bedeutet das für Hausbesuche?

Für Hausärzte mit vielen Hausbesuchen ist PoPP der interessanteste Baustein. Nach gematik-Planung soll es ab Mitte 2026 möglich sein, beim Hausbesuch die eGK des Patienten an ein Dienst-Smartphone zu halten und darüber, in Kombination mit weiteren TI-Komponenten, auf ePA und Medikationsdaten zuzugreifen, ohne ein Kartenterminal vor Ort. Das adressiert genau die Situation, in der heute am Krankenbett kein Kartenterminal steht. Ob und wann das im eigenen System nutzbar ist, hängt auch davon ab, wann der Hersteller der Praxissoftware die Funktion bereitstellt.

Was sollte Ihre Praxis jetzt konkret tun?

Am wichtigsten ist, das Verbindliche vom Geplanten zu trennen und nicht auf jede Ankündigung mit einer Anschaffung zu reagieren. Nutzen Sie den ePA-Zugriff heute korrekt über die eGK, klären Sie mit dem Hersteller Ihrer Praxissoftware und Ihrem IT-Partner, wann PoPP und VSDM 2.0 in Ihrem System ankommen, und verschieben Sie Hardware-Entscheidungen, bis der PoPP-Weg nutzbar ist. Als zertifizierter MEDICAL OFFICE Partner betreuen wir Praxen und MVZ bundesweit, ordnen den jeweils aktuellen Stand für Ihre Praxis ein und richten die Anbindung entlang Ihrer realen Abläufe ein. Ein Rückruf erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Stunden (Mo bis Fr).

Häufige Fragen

Ab wann ist PoPP für Praxen Pflicht?

Ein verbindlicher bundesweiter Stichtag ist Stand Juli 2026 nicht veröffentlicht. Die gematik plant die erste Umsetzungsstufe von PoPP bis Mitte 2026, das sind Planungstermine, keine gesetzliche Pflichtfrist. Verbindlich ist bisher nur die Nutzung der ePA, die seit dem 1. Oktober 2025 für Praxen verpflichtend ist. Bis PoPP verfügbar ist, bleibt der Zugriff über das Stecken der eGK bestehen.

Wurde VSDM 2.0 verschoben?

Ja, der Start hat sich verschoben. Ursprünglich war Anfang 2026 vorgesehen, nach aktuellem Stand beginnt der Pilotbetrieb frühestens ab dem 1. September 2026, zunächst mit einzelnen Kassen und Primärsystemen und im Parallelbetrieb zu VSDM 1.0. Ein bundesweiter Pflichttermin für alle Praxen ist nicht veröffentlicht.

Muss ich für die TI 2026 neue Hardware kaufen?

Nicht vorschnell. Für den PoPP-Weg ist geplant, dass ein Standard-Kartenleser oder ein NFC-fähiges Dienst-Smartphone für die reine eGK-Prüfung genügt. Das greift aber erst mit der Verfügbarkeit von PoPP im Verlauf des Jahres 2026. Vor einer Neubeschaffung lohnt es, den Rollout-Stand mit dem Hersteller Ihrer Praxissoftware und Ihrem IT-Partner abzustimmen.

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